Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren
!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!
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