Liegt eine seuchenhygienische Einheit vor (mehrere Tiere einer Tierart von mehreren Eigentümern werden am gleichen Standort gehalten), so ist eine Person zu bestimmen, die die Melde- und Beitragspflicht stellvertretend für die Haltergemeinschaft gegenüber der TSK übernimmt.

Stallgemeinschaft (mehrere, gleichberechtigte Stallpächter) – wie muss gemeldet werden?
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