Die gesetzlichen Leistungen (Entschädigungen) werden in den §§ 15 ff TierGesG aufgeführt. Der Umfang der freiwilligen Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg kann in den Leistungssatzungen nachgelesen werden. Das Tiergesundheitsgesetz, sowie die Leistungssatzungen finden Sie unter „Leistungen“ und „Rechtliche Grundlagen“ auf www.tsk-bw.de.
Wie sind Leistungsanträge zu stellen? Wie erhalte ich eine Leistung?
Leistungen müssen schriftlich beantragt werden, mit den hierfür vorgesehenen Formularen. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt „Leistungen“ und „Formulare und Erläuterungen“. Entschädigungsanträge, sowie Anträge auf Beihilfe infolge Tierverluste, für Desinfektionsmittel und Behandlungskosten sind direkt über die zuständigen Veterinäramter zu stellen.
Warum erfolgt die Gutschrift einer Leistung an meinen Tierarzt und nicht direkt an mich?
Nach EU-Recht ist in vielen Fällen eine Geldleistung ausgeschlossen, sodass die Tierseuchenkasse die Leistungen in Form einer Sachleistung gewährt. Im Falle von Zuschüssen zu Impfungen erfolgt diese Leistung durch Überweisung des Zuschusses an den Impftierarzt zur Verrechnung mit (künftigen) Rechnungen.
Wann und wie übernimmt die Tierseuchenkasse Laborkosten?
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg übernimmt die Kosten der labordiagnostischen Maßnahmen zur Erkennung von Tierkrankheiten in den CVUA in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg, sowie im STUA–Diagnostikzentrum in Aulendorf nach den Maßgaben der Leistungs-verzeichnisse Teil 3 der Leistungssatzungen. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei direkt
Warum erhalte ich einen De-minimis-Beihilfeantrag und Erklärung?
Wenn mit Ihrer Tierhalternummer der Tierseuchenkasse Laboruntersuchungen auf Grundlage der De-minimis-Leistungssatzung und somit auf Kosten der Tierseuchenkasse durchgeführt wurden, so sieht das EU-Recht vor, dass diese Leistungen beantragt werden müssen. Im jeweils darauffolgenden Kalenderjahr erhalten Sie eine Zusammenfassung aller im
Bleibt mein Leistungsanspruch während einer laufenden Stundung erhalten?
Solange die vereinbarten Stundungsbedingungen eingehalten werden, bleibt auch der Leistungsanspruch während einer Beitragsstundung erhalten. Die Gewährung der Leistung ist jedoch bis zum Abschluss der Stundung als vorläufig zu betrachten. Der Leistungsanspruch erlischt (auch rückwirkend) wenn die Stundungsfälligkeiten nicht eingehalten werden.
Beginn der Tierhaltung im lfd. Jahr
Meldung zum Stichtag
Allgemeines
Was sind die Voraussetzungen einer Leistung?
Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören neben der rechtzeitigen Antragsstellung (siehe auch: „Wann muss ein Antrag gestellt werden?“), die Einhaltung, sowie Erfüllung der Sorgfaltspflichten, auch die Einhaltung der Vorgaben der Beitragssatzung, also die rechtzeitige und ausreichende Meldung des Tierbestandes und fristgerechte Begleichung