Anfordern können uns alle beitragszahlenden Tierhalter direkt oder über ihren Hoftierarzt und andere Berater.
BHV1
Wie kann ich Hilfe anfordern?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Beratungsleistungen des Rinder- und des Eutergesundheitsdienstes sind kostenfrei und die Übernahme der Kosten für vereinbarte labordiagnostische Untersuchungen erfolgt im Rahmen der Gewährung einer De-minimis-Beihilfe. Eine unabhängige Beratung ist damit gewährleistet. Für DIN ISO-Prüfungen von Melkanlagen zu Zertifizierungszwecken erheben wir
Wie kann ich Hilfe anfordern?
Anfordern können uns alle beitragszahlenden Tierhalter direkt oder über ihren Hoftierarzt und andere Berater.
Wer berät / betreut mich bei Problemen in meinem Rinderbestand?
Im Rinder- und Eutergesundheitsdienst arbeiten Tierärzte und Melkanlagentechniker, die Sie individuell und unabhängig beraten.
Welche Aufgaben haben der Rinder- und Eutergesundheitsdienst (RGD / EGD)?
Der Rinder- und Eutergesundheitsdienst hat die Aufgabe, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Rinderherden zu fördern . Der RGD/EGD berät anlassbezogen bei allen tiermedizinischen Fragestellungen rund ums Rind. Die Diagnostik von Rindererkrankungen ist ebenso unsere Aufgabe wie die Beratung zu Management
Besteht ein Datenaustausch zwischen den einzelnen, eigenständigen Datenbanken wie HIT o.a.?
Nein! Grundsätzlich ist der Tierhalter dazu aufgefordert, seinen Tierbestand bei jeder Datenbank separat zu melden. Ein gegenseitiger Datenaustausch besteht aktuell nur vereinzelt. ! 1. Ausnahme !: Rinder, da die Rinderdaten zur Beitragsveranlagung aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für
Tierkörperbeseitigung – an wen kann man sich wenden bzgl. der Abholung des Kadavers, welche Kosten fallen an?
Für die Abholung und Beseitigung des Kadavers sind die Tierkörperbeseitigungsanstalten/Zweckverbände zuständig. Eine Auflistung finden Sie unter folgendem Link: https://www.tsk-bw.de/download/Documents/verarbeitungsbetriebe.pdf ZTN Neckar-Franken (Nord): Telefon 06283/2212-0 (Landkreise: Baden-Baden; Enzkreis; Heidelberg; Heilbronn; Hohenlohekreis; Karlsruhe; Ludwigsburg; Main-Tauber-Kreis; Neckar-Odenwald-Kreis; Ostalbkreis; Pforzheim; Rastatt; Rems-Murr-Kreis; Schwäbisch Hall;
Equidenpass beantragen – Wo und welche Nummer wird hierfür benötigt?
Entweder über den LKV (https://www.lkvbw.de/tierkennzeichnung/praktischer-ablauf-der-registrierung-und-kennzeich.html) oder über die FN (=Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.) (https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/pferdepass/pferdepass-fuer-freizeitsportpferde) oder über ein Zuchtverband. Anzugeben ist die Registrierungsnummer/Betriebsnummer (vgl. o.)