Was ist die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg?

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

  • ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts
  • unterliegt der Rechtsaufsicht dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  • ist eine Solidarkasse aller Tierhalter, die in Baden-Württemberg melde- und beitragspflichtige Tiere halten.

Die Mitgliedschaft ist nicht freiwillig

Die Tierseuchenkasse bezahlt:

  • Entschädigungen von Tierverlusten infolge von Tierseuchen
  • und ersetzt Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen entstehen

Bei Tierverlusten durch bestimmte Tierseuchen gewährt die Tierseuchenkasse Entschädigungen, wenn eine behördliche Tötungsanordnung vorliegt.
Beihilfen werden im Rahmen der Leistungssatzung bewilligt.

Was ist die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg?

Warum muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden?

Die Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist gesetzlich vorgeschrieben und durch die Satzung geregelt.

  • 20 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 22.Mai 2013
  • § 30 und 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften in der Fassung vom 19. Juni 2018 (TierGesAG)
  • Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW
Warum muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden?

Wo sind Satzungen, Anträge und Formulare u.a. zu finden?

Informationen über gesetzliche Grundlagen, Satzungen, Anträge und Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de

Wo sind Satzungen, Anträge und Formulare u.a. zu finden?
Allgemeines
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner Skip to content