Unabhängig von der Melde- u. Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse-Baden-Württemberg, müssen ab dem 01.08.2023 Tierhalter die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, auch die Abgänge der Tiere in die HI-Tierdatenbank melden. Weitere Informationen: Information des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen
Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung. Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr. Aufgrund beihilferechtlicher
Digitaler Schriftverkehr
Teilnahme am digitalen Schriftverkehr Seit 2018 können die Jahresbescheide im PDF-Format online abgerufen werden unter https://www.tsk-bw.de/Online_Melden/Online_melden.php Dieses Angebot wird nun erweitert auf den digitalen Versand der Meldebögen, Bescheide und weiterem Schriftverkehr. Wenn Sie sich für die Teilnahme am digitalen Schriftverkehr
BVD – Neu verankert im EU-Tiergesundheitsrecht
Am 21.04.2021 ist das neue Tiergesundheitsrecht in allen EU-Mitgliedsstaaten (MS) in Kraft getreten. Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist nun erstmals im EU-Recht verankert und gilt als gelistete Seuche der Kategorie C. Lesen Sie weiter …… BVD_Merkblatt_EU-Recht
Neue Tiergesundheits-Gesetzgebung der EU ab 21.04.2021
Neue Tiergesundheits-Gesetzgebung der EU gilt ab 21. April 2021 Dr. E. Nardy, Dr. S. Bornstein, Dr. E.-M. Constantin, Dr. I. Holst, Dr. E. Rudloff und Dr. B. Schletz, Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg Mit dem neuen Tiergesundheitsrechtakt der EU (= engl.: Animal Health
Leistungsanspruch infolge eines Ausbruchs/Verdachts der Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Sofern Tiere aus Ihrem Bestand auf Anordnung des Veterinäramts getötet worden sind, haben Sie ggfs. Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK). Dies gilt auch im Falle des Verendens vor der Tötung nach Erlass einer Tötungsanordnung (§15 Nr. 1 TierGesG),
Aktuelles zur Aviären Influenza
Auf Grund des aktuellen Ausbruchgeschehens der hochpathogenen Influenza beim Geflügel in Baden-Württemberg, sollten alle Tierhalter ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verbessern. Informationen finden Sie unter anderem hier: Merkblatt Nutzgeflügel schützen Checkliste Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza Merkblatt
Beihilfe für Tierverluste auf Grund eines EHV1-Ausbruchs
Merkblatt des Pferdegesundheitsdienstes über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) bei Tierverlusten infolge einer EHV-1-Infektion. Merkblatt Beihilfe EHV-1 Verlinkung zur ständigen Impfkommission. Hinweis der ständigen Impfkommission zur EHV1-Impfungs
Quarantäne sollte der Standard sein
Bereits in der Antike wussten die Menschen, dass durch die Isolierung von kranken oder krankheitsverdächtigen Personen Seuchenausbrüchen entgegengewirkt werden konnte. Quarantäne sollte der Standard sein