![Beihilfe für Tierverluste auf Grund eines EHV1-Ausbruchs Beihilfe für Tierverluste auf Grund eines EHV1-Ausbruchs](https://www.tsk-bw.de/wp-content/uploads/2021/03/EHV1-Beihilf-MG_20210316_181922-scaled.jpg)
Merkblatt des Pferdegesundheitsdienstes über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) bei Tierverlusten infolge einer EHV-1-Infektion.
Verlinkung zur ständigen Impfkommission.
Hinweis der ständigen Impfkommission zur EHV1-Impfungs
Beihilfe für Tierverluste auf Grund eines EHV1-Ausbruchs