Wird mit der Tierhaltung neu begonnen oder wird mit der Haltung einer noch nicht gemeldeten Tierart im Laufe des Jahres begonnen, so ist der Beginn innerhalb von 2 Wochen nach der Einstallung schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online zu melden.
Bei Beginn der Tierhaltung ist anzugeben:
- Name und Wohnanschrift
- Registriernummer – soweit bekannt
- Anschrift des Standortes, sofern dieser von der Wohnanschrift abweicht
- Zeitpunkt des Beginns der Tierhaltung (Monat und Jahr)
- Anzahl der gehaltenen Tiere je Tierart zu Beginn der Tierhaltung
Wird mit der Haltung einer neuen Tierart begonnen, so benötigen wir folgende Angaben:
- Tierbesitzernummer
- Zeitpunkt des Beginns
- Anzahl der Tiere der neuen Tierart
- Standort der Tiere, sofern ein neuer Standort dazu kommt
Melde- und Beitragspflicht bei Hühnern und/oder Truthühnern besteht ab einem Bestand von 26 Tieren, soweit keine andern beitragspflichtigen Tierarten gehalten werden.
Wachteln, Gänse und Enten sind bei der Tierseuchenkasse BW nicht melde- und beitragspflichtig.
Unabhängig von der Meldung bei der Tierseuchenkasse müssen Sie die Tierhaltung aber unbedingt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt anzeigen.