Der Beginn der Tierhaltung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg formlos schriftlich zu melden per Post/Fax/E-Mail, über ein Formular (zu finden auf unserer Homepage unter https://www.tsk-bw.de/download/Neuanmeldung.php) oder Sie fordern unter der Telefonnummer 0711/9673-666 das entsprechende Formular an.

Für die Erfassung werden folgende Angaben vollständig benötigt:

  • Vor- und Zuname,
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse (für eventuelle Rückfragen)

Für die Meldung der Tiere sind anzugeben:

  • Standort
  • Tierart (ggf. mit Altersangabe (Schafe))
  • Tieranzahl
  • Beginn der Tierhaltung in Eigenregie (Monat und Jahr) ist unbedingt anzugeben.
Neubeginn Tierhaltung – wie melden?
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