Wenn Sie als bereits erfasster Tierhalter sich Bienenvölker angeschafft haben und nicht Mitglied in einem Imkerverein sind, der einem der beiden Landesverbände angehört, teilen Sie uns bitte Beginn und Bestand separat per Post, Fax oder E-Mail mit. Da eine jährliche Erfassung der Bienen aktuell nicht erforderlich oder vorgesehen ist, wird der erfasste Bestand weitergeführt. Wir fordern Sie fgd. zur Aktualisierung der Daten auf.

Zu beachten ist: Ändert sich die Anzahl an Bienenvölker um mehr als 20 % mind. jedoch 10 Bienenvölker, so ist diese Änderung formlos aber schriftliche innerhalb von 2 Wochen nach der Änderung zu melden. In der Zeit von April bis September ist je Bienenvolk ein Ableger frei und fällt nicht unter die Nachmeldepflicht.

Meldung der Bienen – was tun?
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